Impressum - Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

   

Firmensitz:

 "acht" baurecycling GmbH

Süddruckgasse 9

2512 Tribuswinkel

 

UID-Nr.: ATU 46 91 88 03

Firmenbuch: LG Wr. Neustadt

Firmenbuch-Nr.: 181148 w

 

Mitglied der Wirtschaftskammer

Gewerbe: Abfallsammler- u. -behandler

 

Dienstgebernummer: 200103488

GLN-Nr.: 9008390436776

 

Mitglied des Baurestmassen-Recycling-Verbandes (BRV)

Mitglied des Güteschutz-Verbandes für Mobilanlagen (GSV)

 

Tel: +43 (0)2252 / 90 90 97

Fax: +43 (0)2252 / 90 90 97-33

Mobil: +43 (0)664 80 82 82 00

 

E-Mail: office@baurecycling.at

web: www.baurecycling.at

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir schränken die Gültigkeit der Angebote nach der tats. Verfügbarkeit der Gerätschaft ein. Alle Preisangaben sind auf unsere derzeitigen Einkaufkosten kalkuliert und sind für uns 3 Monate ab Angebotsdatum bindend. Bei Abänderung v. Pos. behalten wir uns eine Neukalkulation vor. Ersatz bei witterungsbedingten Terminverzögerungen wird ausgeschlossen.


Abfall- und Genehmigungsrechtliche Einschränkungen:
Die für die Produktion vorgesehenen Brech- u. Siebanlagen besitzen erforderliche Genehmigungen für Mob. Abfallbehandlungsanlagen lt. AWG §52. Die Anlagenkonfiguration entspricht der technischen Richtlinie des Österr. BRV. Eingesetzte Baumaschinen mit CE Kzg. u. BM-Prüf-Plakette.
Für den Aufbereitungsbetrieb notwendige Rahmenbedingungen (Platz- u. Untergrund-verhältnisse, i.F. Staubentwicklung, behördl. Genehmigungen, etc) sind dem Auftraggeber bekannt, werden durch ihn geschaffen und unterliegen seinem Risiko.

 

Sämtliches, vom Auftraggeber zur Aufbereitung zur Verfügung gestelltes Material, verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Speziell erzielbare Brechprodukteigenschaften sowie das Ende der Abfalleigenschaft bei BRM sind vom Ausgangsmaterial, von der Produkt-Qualitätsüberwachung u.-Anwendung abhängig und können nicht garantiert werden- Keine Risikotragung!
Als Mitglied des Österr. Baustoff-Recycling-Verbandes empfehlen wir ein Qualitätssicherungssystem lt. Güteschutz-RL!

 

Abrechnungsmenge:
Angebote werden kalkuliert unter Berücksichtigung der durch eigene Besichtigung und/oder vom Besteller angegebenen Informationen über ungefähre oder abgeschätzte Menge sowie deren stofflicher Zusammensetzung und auf Basis über unsere Produktionswaagen zu messenden Gesamtdurchsatztonnagen. Ev. Mehr-Aufbereitungsmengen berechtigen jedoch nicht zur einseitigen Abänderung des vereinbarten EH-Preises. Der Anlagen-Hersteller garantiert eine (El.Meßdosen-Waage)
Wiege-Genauigkeit von +/-2%! Der Besteller ist berechtigt nachvollziehbare Kontrollwiegungen durchzuführen. Mengenbestreitungen müssen konkret sein und sofort protokolliert werden. Nur im schriftlich bekundeten Bestreitungsfall während des Leistungszeitraumes, kann, ab Kenntniserlangens der Bestreitung, von der im Grund-Auftrag festgelegten Abrechnungsbasis abgegangen werden. Es bedarf hierfür einem schriftlichen beidseitigen Einverständnisses über die neu festgelegte Abrechnungstonnage.
Nur bei nachweislichem Störfall der Produktions-Wiegeeinrichtung und mangels Fehlens schlüssiger Vorlage anderwärtiger Tonnagenaufzeichnungen werden die aufgezeichneten Produktion-Betriebszeiten zusammen mit der “acht“- Richtpreisliste (€/Std) für Mobile Aufbereitung (i.d.j.g.F.), als Abrechnungsgrundlage festgelegt.

 

Schadensrisiko:
Im Falle der Gerätebeschickung in Verantwortung anderer Personen als unser Fachpersonal und auch bei Geräteanmietun  g ohne Bedienpersonal (Brechermeister) trägt der Anlagenbenützer bzw. der Mieter das Schadensrisiko eines möglichen Werkzeugbruches! Diese Verschleißteile sind nicht versicherbar. Innerhalb der durch den Besteller zugewiesenen Örtlichkeit für den Aufbereitungseinsatz für schwere Baugeräte, inkl. eines notwendigen Rangierbereiches lehnen wir Ersatz für Beschädigungen an unterirdischen Einbauten sowie an übersehbaren oder überlassenen Sachen ab. Radlader hat Vorrang.

Qualitätsmanagement und CE-Produkt-Zertifizierung

Im Unterschied zur normalen "Lohnaufbereitung", beeinhaltet die QM-gesicherte Mobilaufbereitung mit CE-Zertifizierung die Materialübernahme (1), (2), Buchführung, Probenahmen, Analysen durch ein akkreditiertes Labor sowie die Rückgabe (Materialverkauf) (3) des hergestellten Recyclingproduktes sowie die Ausstellung eines CE-Zertifikates.

 

(1)    Übernommen wird nur chemisch unbedenkliches und recyclingfähiges Material. Nicht übernommen werden Asbest, (H)FCKW Polystyrol/Polyurethan, PCB (Dichtmassen), mineralölhaltige Materialien, magnesit- bzw. zementgebundene Holzwolldämmplatten, zementgebundene Holzspanbeton, künstliche Mineralfasern, PAK, phenolhaltige Materialien, Gips, Brandschutt.

(2)    Übernahme von Material (>750 To) nur bei Vorhandensein von Abbruchbescheid, Objektbeschreibung, umfassende oder orientierende Schadstoff- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept, Bestätigung des Freigabezustandes vor Aufbereitungsbeginn.

(3)    Kann die gewünschte Produktqualität/Abfallendeeigenschaft (zb. wegen chemischer Verunreinigung) nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber das Material zurückzunehmen und die entstandenen Kosten für Aufbereitung und eventuell Entsorgung/Deponierung zu übernehmen.

 

Download
Allgemeine Geschäftsbedingunen "acht" baurecycling GmbH
AGBs_okt18.pdf
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Wichtige Hinweise

Für den Inhalt verantwortlich / Inhaber: "acht" baurecycling GmbH, Ing. Erwin Hofstätter
Fotos: "acht" baurecycling GmbH

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